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Türkei: 41 Tote Kumpel nach Explosion in einem Bergwerk am türkischen Schwarzen Meer

Am Freitagabend ereignete sich in der staatlichen Grube TTK Amasra Müessese Müdürlügü in der Stadt Amasra am Schwarzen Meer eine Schlagwetterexplosion. Vermeintlich sei sie von Grubengas ausgelöst worden, so die staatlichen Behörden. Zum Zeitpunkt des Unglücks befanden sich 110 Arbeiter in der Grube, davon 49 in einem gefährdeteren tieferen Teil. Die Bergleute wurden in zwei Stollen in 300 Metern und 350 Metern Tiefe eingeschlossen.

Für 41 Kumpel kam jede Hilfe zu spät, elf weitere Bergleute wurden verletzt und mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. 58 Kumpel konnten aus eigener Kraft die Grube verlassen oder wurden unverletzt gerettet.   Um nicht wieder in Mißkredit unter den Bergleuten und ihren Familien zu kommen, reiste der türkische Präsident Recep Erdogan und sein Innenminister Süleyman Soylu an den Unglücksort, um die Wogen unter den aufgebrachten Angehörigen und Kumpel zu glätten. Aber mit Sprüchen, wie "solche Unfälle immer passieren werden, egal, was man tut", wird sich Erdogan keine Freunde unter den Bergleuten machen. Denn wie bekannt wurde, wird seit 2019 ein Bericht des Rechnungshofes von den staatlichen Behörden ignoriert, wo genau vor solchen Grubengasexplosionen gewarnt wird. Die türkischen Bergleute werden zu gegebener Zeit mit den Arbeitern in der Türkei den Erdogan und seine faschistoide Regierung zur Rechenschaft ziehen.   Wegen mangelhafter Sicherheitsvorschriften gab es in den vergangenen Jahren immer wieder schwere Grubenunfälle in der Türkei. Erinnern wir uns an 2014, wo bei einer Explosion in einer Kohlengrube bei Soma in der Provinz Manisa in der Ägäis-Region insgesamt 301 Menschen verunglückten.   Die Bergarbeiterkoordinierungsgruppe fordert in ihrem Internationalen Kampfprogramm die Gewährleistung der höchsten Arbeitssicherheit für die physische und psychische Gesundheit der Bergarbeiter durch das Bergwerksunternehmen, in diesem Fall den türkischen Staat. Sie fordert auch eine würdige Behandlung derjenigen, die während der Ausübung ihrer Arbeit verunglücken. Sowie eine Entschädigung der Familien der Verunglückten.