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Ein erster Bericht zum Prozess von Christian Link für die Ankerkennung der Knappschaftsrechte

Jahrelang hat der Gelsenkirchener Christian Link unter Tage als Fördermaschinist gearbeitet. Die Rentenversicherung Knappschaft erkennt die Leistung jedoch nicht an. Jetzt geht der Prozess wohl vor das Bundessozialgericht. "Mein Mandant weiß überhaupt nicht, wie hoch seine Rente ist, weil seine Akte gesperrt wurde", sagte Peter Weispfenning am Dienstagvormittag dem WDR. "Wir kämpfen, wenn es sein muss, wieder bis zum Bundessozialgericht", erklärte er.

hier der Bericht auf WDR mit dem Film: weg vom Fenster

Am Nachmittag war klar: Der Kampf wird wohl weitergehen. Das Landessozialgericht in Essen hat gegen den ehemaligen Bergmann und seinen Anwalt entschieden. Die Beiden wollen Revision einlegen und wieder vor das Bundessozialgericht ziehen. Bis zu 900 weitere Bergleute betroffen Der Fall könnte Auswirkungen für mehrere hundert weitere Betroffene haben. Nach Angaben des Anwalts sollen etwa 900 Beschäftigte vor ähnlichen Problemen stehen. Über 30 Jahre war Christian Link im Bergbau tätig. Unter Tage hat er für die Leihfirma Deilmann-Haniel gearbeitet und sich stetig weiterqualifiziert. Seine Qualifizierung zum Fördermaschinisten hat für den heute 55-Jährigen allerdings ein Nachspiel. Ein Fördermaschinist bedient den Förderkorb, der die Bergleute unter Tage bringt. Eine Tätigkeit, die auch Kumpel übernommen haben, die bei der RAG beschäftigt waren. Doch die Knappschaft rechnet diesen Job bei Christian Link nicht auf die Rente an. Es handele sich nicht um eine bergmännische Tätigkeit. Zwischen 2007 und 2010 hatte der Gelsenkirchener die Arbeit übernommen. Kollegen der RAG allerdings haben keine Probleme bei der Anrechnung auf die Rente. Bergmann hat bereits Recht bekommen Dagegen ist Link vorgegangen, das war bereits im Jahr 2011. Zunächst vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen. Von dort ging es zum Landessozialgericht in Essen bis hin zum Bundessozialgericht in Kassel. Auch Leiharbeitnehmer, so hatte das Gericht festgestellt, genießen bei entsprechender Tätigkeit das Privileg der bergmännischen Versicherung. Dabei zählt gerade der Einsatz als Fördermaschinist, einer Schnittstelle zwischen Über- und Untertage, zur klassischen bergmännischen Tätigkeit, so das Urteil. Neuer Bescheid wurde widerrufen Die Bundessozialrichter hatten in letzter Instanz einen neuen Rentenversicherungsbescheid der Knappschaft Bahn See angefordert. Und der kam dann auch - mit der vollen Anerkennung aller Berufsjahre des Fördermaschinisten. Offenbar sollte dieser Bescheid nicht so rausgehen - prompt wurde er widerrufen. Dagegen hat Christian Link mit seinem Anwalt Peter Weispfenning aus Gelsenkirchen erneut geklagt und am Dienstag verloren. Vor dem Bundessozialgericht soll wohl jetzt endgültig geklärt werden, ob die Arbeit von Christian Link auf seine Rente angerechnet wird. Über dieses Thema berichten wir in der Lokalzeit Rhein/Ruhr im Radio auf WDR2.