Presseerklärung der Rechtsanwälte Protest gegen Visa-Verweigerung
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- Erstellt: Mittwoch, 06. September 2023 11:06
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Pressemitteilung
Protest gegen Visa-Verweigerung für Teilnehmer der 3. Internationalen Bergarbeiterkonferenz und des 1. Weltkongresses der antiimperialistischen und antifaschistischen Einheitsfront
Als Rechtsanwaltskanzlei, die zahlreiche Teilnehmer der am 31.08.2023 beginnenden 3.
Internationalen Bergarbeiterkonferenz und des anschließenden 1. Weltkongresses der
antiimperialistischen und antifaschistischen Einheitsfront in ihren Visumsverfahren vertritt,
protestieren wir gegen die Behinderung der Einreise durch deutsche Auslandsvertretungen.
Die Teilnehmer haben sich oft frühzeitig an die Botschaften gewandt, jedoch wegen extrem
langer Wartezeiten keinen rechtzeitigen Termin erhalten können. Es ist deshalb nicht zu
akzeptieren, dass Botschaften dessen ungeachtet jetzt Termine mit der Begründung
verweigern, die Teilnahme an diesen Konferenzen sei kein „dringender Ausnahmefall“ und
rechtfertige keinen sog. „Sondertermin“.
Verschiedene Visumsanträge wurden abgelehnt, ohne dass die Betroffenen Gelegenheit
hatten, Unterlagen nachzureichen und gegebenenfalls Unklarheiten zu klären.
Auf unseren scharfen Widerspruch stößt besonders, dass Visumsanträge von zwei
Teilnehmern aus Bangladesh und Indien abgelehnt wurden, weil diese angeblich eine „Gefahr
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ bzw. die „internationalen Beziehungen“ eines
Schengen-Mitgliedsstaates darstellen. Bazlur Rashid Firoz ist Generalsekretär der
Sozialistischen Partei von Bangladesh, der sich besonders für die Rechte der
Textilarbeiterinnen engagiert. Rao Battini aus Indien hat sich noch nie in der EU aufgehalten,
- schon deshalb ist unerfindlich, wie es zu einer solchen Brandmarkung kommt. Diese
Diskreditierung nehmen wir nicht hin - sie muss sofort beendet werden!
Wir kritisieren auch, dass in Visaverfahren ablehnende Entscheidungen getroffen werden,
ohne dass die Betroffenen überhaupt die Möglichkeit zur vorherigen Stellungnahme
bekommen. Das verstößt gegen grundlegende Verfahrensrechte, insbesondere gegen Art. 41
der EU-Grundrechtecharta.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass Auswärtiges Amt und Bundesregierung diese
bedeutenden Konferenzen, die sich unter anderem zu existenziellen Fragen der Menschheit,
wie dem Raubbau an der Natur durch umweltzerstörende Abbaumethoden der internationalen
Bergbaukonzerne und der Gefahr eines atomaren Dritten Weltkrieges, positionieren werden,
bewusst behindern.
Wir fordern daher die umgehende Erteilung der Visa für alle Teilnehmer der beiden
internationalen Konferenzen!
Peter Klusmann
Rechtsanwalt