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TV Bericht zum Prozess: Bergmänner ziehen vor Gericht

Bergmänner ziehen vor Gericht über den Prozess eines Kumpels der RAG gegen seine Kündigung: Am 1. März fand in Essen am Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage eines Kollegen aus Moers gegen seine Kündigung durch die RAG (Ruhrkohle AG) zum 31.12.2021 statt. Vor dem Gericht wurde vor und nach dem Prozess eine kleine Kundgebung der Bergarbeiterbewegung Kumpel für AUF durchgeführt.

Der Kollege hat seit 27 Jahren bei der RAG gearbeitet, lange Zeit auf der Schachtanlage Friedrich Heinrich in Kamp Lintfort, dann auf Franz Haniel in Bottrop. Entgegen ihren langjährigen Versprechen „Keiner fällt ins Bergfreie“ und „es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben“ hatte die RAG bereits vor zwei Jahren rund 300 sogenannten “Nichtanpassungsberechtigten“ gekündigt. Mit insgesamt 13 Demonstrationen, Kundgebungen, Versammlungen hatten die Kollegen dagegen erfolgreich protestiert, was zu mehrfachen Prozessniederlagen der RAG führte. Bei den Kündigungen Ende 2021 versucht die RAG mit einem ähnlichen Trick wie zwei Jahre zuvor die Kündigungsschutzgesetzgebung auszuhebeln: Alle, die ihr nicht passten und die sie Ende 2021 los werden wollte wurden in den Bereich „Rückzug“ verlegt, ansässig in Bottrop. Alle die sie zunächst weiter beschäftigen wollen, kamen in den Bereich „Wasserhaltung“ auf der ehemaligen Anlage Pluto in Herne. Dann – Ende 2021 – behauptet die RAG einfach, alle „Rückzugs“arbeiten wie marktfähiges Zubereiten der Flächen seien abgeschlossen, deshalb müsse der Bereich aufgelöst werden und alle die dort arbeiten (und noch nicht in Ruhestand gehen können) fliegen eben raus. Damit versucht die RAG die ohnehin geringen Arbeiterrechte wie Sozialauswahl etc. restlos auszuhebeln. Vor Gericht zerpflückte der Anwalt diese Methode vollkommen, der Kollege selbst nahm sowohl vor Gericht als auch bei der kleinen Kundgebung von Kumpel für AUF vor dem Gerichtssaal mutig Stellung. Dabei wurde das ganze auch als Teil des Kampfes gegen die Politik der verbrannten Erde der RAG gekennzeichnet. Dazu gehört z. B. auch die Flutung der Zechen mit der Gefährdung des Grundwassers durch den Unter Tage eingelagerten Giftmüll, die Gefährdung der Gesundheit der Bergleute durch PCB und Schwermetalle gehören dazu. Der Vertreter der MLPD erklärte seine Unterstützung und Solidarität mit dem Kollegen und wünschte ihm bei seiner Klage viel Erfolg. Er attackierte die kapitalistische Gesellschaftsordnung, welche die angeblichen Rechte der Kapitalisten garantieren soll, wie das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Privateigentum, dass das Recht auf Ausbeutung einschließt. Darum trat er ein für eine vorbehaltlose Diskussion über den echten Sozialismus als gesellschaftliche Alternative, welche die Rechte der Arbeiter gewährleistet. Inzwischen stellte sich heraus, dass die Richterin am Arbeitsgericht Essen trotz der überzeugenden Argumentation des Kollegen und seines Anwalts für die RAG entschieden hat. Der Kollege erklärt aber, dass "er seinen Arbeitsplatz wieder haben will" und deshalb in die Revision geht. Die Unterstützung und Solidarität von KfAUF und vielen anderen im ganzen Ruhrgebiet ist ihm sicher!!