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Einige wichtige Erläuterungen und Weiterentwicklungen zum Aufruf 'Werdet Partnergruppen...'

Grundsätzlich umfasst die Partnerschaft für Teilnehmer eines Landes folgende Aufgaben: Kontaktaufnahme, Mitteilung an das Büro der ICG (dorthin unbedingt auch alle wichtige Korrespondenz oder Auseinandersetzung zur Kenntnis – keine Verselbstständigung der Partnergruppen!), Antrag auf Genehmigung von finanzieller Unterstützung bei der ICG (über ICG – Büro, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), vollumfängliche Spendensammlung für Reise, Transfers, Teilnahmegebühr und Aufenthalt (bei gleichzeitiger Überzeugungsarbeit für den Eigenanteil; wenn die Spenden für den Solidarfonds vor Ort nicht ausreichen

– Antragsstellung für Zuschüsse beim zentralen Finanzverantwortlichen der ICG über das ICG – Büro),Begleitung des Teilnehmers, was Einladung, Pass- und Visumsbeschaffung, Anreise, Abholung vom Flughafen, Überzeugungsarbeit für die Arbeit als Brigadist, Transfer zum Brigadeeinsatz bzw. zur Konferenz, Begleitung während des Aufenthalts hier und Rückreise. Besuchsprogramm und Veranstaltungen sind erst nach der Konferenz empfohlen, um die Arbeit als Brigadist nicht zu unterlaufen. Sollte es sich um Delegierte handeln, unterstützt ihr sie auch, wenn nötig, bei der Erstellung eines Länderberichtes (siehe Infobrief 6 zu Länderberichten) oder auch bei der Vorbereitung von Foren. Zu den Aufgaben gehört auch, die internationalen Teilnehmer über den Weltkongreß der antiimperialistischen und antifaschistischen Einheitsfront zu informieren und die Möglichkeit, als Mitglied oder Beobachter daran teil zu nehmen. Auch hier muss realistisch über die Kosten informiert werden. Zur Finanzierung: Alle Spenden, die die Partnergruppen sammeln, gehören zum Spendenaufkommen zur Gesamtfinanzierung der 3. Internationalen Bergarbeiter-konferenz. Die Partnergruppen können Geld an ihren Orten behalten, zur Finanzierung von Unkosten; aber auch diese werden der einheitlichen Gesamtkasse und dessen Solidarfonds zugerechnet. Es ist also wichtig, dass ihr erstens immer zum Monatsende dem ICG-Büro mitteilt, wie viel Geld ihr bereits gesammelt habt, welches vor Ort verwaltet wird und zweitens eine Kostenaufstellungen macht (geplante Einnahmen und Ausgaben), das Geld zum Schluss mit der ICG abrechnet und Überschüsse überweist. Genauso, könnt ihr Geld aus der Gesamtkasse bzw. dem Solidarfond beantragen. Zur Bearbeitung dieser Anträge muss die ICG immer einen aktuellen Gesamtüberblick über die Finanzen haben als Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung oder Ablehnung finanzieller Unterstützung aus dem Solidarfonds. Die Geschäftsordnung der ICG ermöglicht die finanzielle Unterstützung eines Delegierten pro Land und es ist das Ziel, aus möglichst vielen Ländern einem Delegierten die Teilnahme an der Konferenz zu ermöglichen. Zusätzlich können gewählte ICG – Mitglieder finanzielle Unterstützung aus dem Solidarfonds beantragen. Eventuelle Besonderheiten, die Mehrkosten verursachen, zum Beispiel zusätzliche Betreuung wegen gesundheitlichen Einschränkungen, können ebenfalls über einen entsprechenden Antrag eingebracht werden. Finanzielle Unterstützung muss mit dem entsprechenden Antragsformular beim Hauptkoordinator und dem Finanzverantwortlichen der ICG beantragt werden. Rückwirkend muss das für alle internationalen Delegierten nachgeholt werden, wo dieses noch nicht geschehen ist! In diese Beschränkung durch die Richtlinien der ICG müssen sich auch Selbstorganisationen, die finanzielle Unterstützung geben, einordnen! Alles andere wäre ein unterlaufen der Prinzipien und Standards der IMC/ ICG, würde die Gleichbehandlung auf Augenhöhe untergraben und kann zu schweren Widersprüchen auf der Konferenz führen, wenn das untereinander bekannt wird.Allenfalls können Anträge auf Ausnahmen, wenn finanzielle Unterstützung weiterer Delegierte mit entsprechender Begründung gebraucht werden, ausdrücklich an die ICG gestellt und müssen von ihr als Kollektiv genehmigt werden. Wir entschuldigen uns dafür, dass diese Regelungen, die in der Geschäftsordnung der Internationalen Bergarbeiterkoordinierungsgruppe festgelegt sind, nicht früher an alle Partnergruppen und Unterstützerorganisationen gegangen sind. Wir wurden erst durch das Auftreten einer Vielzahl von Fragen darauf aufmerksam, dass die Vorgehensweise genauer erläutert werden muss. Wir bedanken uns an dieser Stelle für das große Engagement vieler Unterstützerinnen und Unterstützer! Die Konferenz ist eine Konferenz von Bergleuten für Bergleute und selbst finanziert. Daher wird sparsam mit den Finanzen umgegangen und Ungleichbehandlung vermieden. Insoweit ist es nicht richtig, wenn verschiedene Partnergruppen anstreben, 'auf eigene Rechnung' weitere Teilnehmer aus einem Land zu finanzieren, was dazu führen kann, dass zur Finanzierung von anderen Bergarbeiter-Delegierten eines anderen Landes kein Geld mehr zu Unterstützung vorhanden wäre. Delegierter kann nur sein, wer von Bergleuten seines Landes dazu bestimmt wurde; Dieses muss vor Beginn der Konferenz festgelegt sein, so dass es bei Bedarf auch überprüft werden kann. Alles, was über den Solidarfond abgerechnet wird, kommt aus den Spendengeldern, die an den Orten verwahrt werden bzw. über die zentrale ICG-Kasse abgerechnet wird. Zu den Verpflichtungserklärungen: Für die Einreise einer Vielzahl von Ländern, insbesondere Afrikas und Asiens, sind Visa notwendig, die eine Einladung (Verpflichtungserklärung) durch eine Privatperson von der Ausländerbehörde in den Orten hier erfordert. Diese wird ergänzt durch eine offizielle Einladung der jeweiligen Person durch die Veranstalter der Internationalen Bergarbeiterkonferenz in Deutschland, Kumpel für AUF und der ICG. Diese Einladungen stellt das ICG – Büro mit Unterschrift des Hauptkoordinators aus, versehen mit einer kurzen Erklärung, warum gerade diese Person an der Bergarbeiterkonferenz teilnehmen soll. Für die Verpflichtungserklärung müsst ihr in Deutschland einen Termin bei der örtlichen Ausländerbehörde machen. Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Zum Teil muss man 6-8 Wochen auf einen Termin warten. Also erkundigt euch bei eurer Ausländerbehörde und beantragt möglichst schnell einen Termin, selbst wenn ihr noch keinen Namen oder Pass habt. Die Verpflichtungserklärung wird von einer Privatperson gestellt und unterschrieben. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden wie ausreichendes Einkommen, geeigneten Wohnraum und Zusicherung, für alle Kosten des Gastes aufzukommen, auch im Falle einer Nichtausreise (siehe entsprechendes Formular). Ihr müsst die komplette Heimatadresse eures Gastes eintragen, müsst sie also von diesem erfragen, da der Pass keine Adressen enthält. In der Verpflichtungserklärung unter Einladung enthält u.a. eine Spalte „Beziehung zum Antragsteller" diese muss ausgefüllt werden, zum Beispiel 'Bekannter', 'Freund', bekannt durch ehemalige Bergarbeiterkonferenzen, WFK, durch Gewerkschaft...', was also am ehesten passt. Bei 'Aufenthaltszweck', Bergarbeiterkonferenz eintragen, mit Kultur- und Besucherprogramm zum Beispiel, also nicht 'Privatbesuch' oder irgendwelche anderen Dinge. Es ist in einem Fall vorgekommen, dass eine Verpflichtungserklärung mit einem Zusatz 'Rückkehrwilligkeit muss überprüft werden', versehen wurde. Das ist nicht üblich, und sollte auch nicht hingenommen und unterschrieben werden. Bei vielen Teilnehmern gibt es Argumente für ihre Rückkehrwilligkeit und wir nehmen es nicht hin, dies in Zweifel zu ziehen. Inzwischen verlangen die Botschaften in der Regel das Vorliegen einer Flugreservierung. Diese kann man bei people to people oder in einem anderen Reisebüro vornehmen und dem internationalen Teilnehmer zuschicken. Der eigentliche Flug wird erst gebucht, wenn ein Visum vorliegt! Es ist wichtig, den internationalen Teilnehmern Hinweise für das Ausfüllen ihrer Anträge an die deutsche Botschaft in ihren Ländern zu geben, da diese zum Teil aus Unerfahrenheit auch Dinge ankreuzen wie 'privat' oder 'geschäftlich', was bei den Botschaften zur Ablehnung führen kann. Also auch hier Teilnahme an der 3. Internationalen Bergarbeiterkonferenz eintragen und Besucherprogramm, Kulturprogramm, Besichtigungen, so in der Art. Rechtsanwalt Peter Klusmann, Gelsenkirchen weist darauf hin: „Konferenz- und Touristenvisum sind strikt zu unterscheiden, es sind ganz verschiedene Aufenthaltszwecke. Bei Visa zur IMC muss immer als Zweck die Konferenzteilnahme angegeben werden. Das schließt natürlich ein touristisches Rahmenprogramm nicht aus, Reiseanlass und Schwerpunkt bleibt aber die Konferenz.“ Klärt mit euren 'Gästen', ob sie selbst buchen oder ob ihr die Buchung vornehmen sollt und wenn ja, für welchen Zeitraum. Schließt eine Reise – Krankenversicherung (am besten Krankenversicherung und Unfallversicherung) für euren Gast ab. Das geht problemlos bei der HanseMerkur oder sonstigen Versicherungen oder auch beim Reisebüro people to people. Der Kostenumfang beträgt ca. 2-3 Euro pro Tag und Teilnehmer. Bescheinigungen für die Unterkunft usw. benötigen die internationalen Teilnehmer/innen nicht, da ihr in der Verpflichtungserklärung bescheinigt, für Unterkunft und Verpflegung aufzukommen. Es hat sich bewährt, die Verpflichtungserklärungen per dhl express zu verschicken (im Original, vorher kopieren) – das kostet zwischen 50 und 80 Euro, ist aber die sicherste Methode. Informiert euch selbst über die homepage www.minersconference.org. Dort findet ihr auch die Infobriefe der ICG und den Aufruf 'Werdet Partnergruppen'. Wendet euch mit allen Fragen, die den Einladungs – und Reiseprozeß betreffen, an das ICG – Büro: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Antrag Zuschuss / Unterstützung Kosten Delegierte 3.IMC
 
Partnerschaftsgruppe / Ort / Ansprechpartner:________________________________________________
Ansprechpartner zu erreichen: ____________________________________________ _______________
 
Name des / der Delegierten:______________________________________________________________
Herkunftsland: ________________________________________________________________________
Als Delegierter für: _____________________________________________________________________
 
Voraussichtliche Gesamtkosten¹: _________,__ €
 
Abgesichert durch Eigenanteil des / der Delegierten²: _________,__ €
 
Abgesichert durch Spendensammlung im Rahmen der Partnerschaftsarbeit: _________,__ €
 
Fehlbetrag: _________,__ €
 
Kontonummer bzw. IBAN des Antragsstellers / Partnerschaftsgruppe: DE__________________________
 
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant zur Reduzierung des Fehlbetrags4:__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
 
 
Antrag gestellt am: _____________________________________________________________________
 
Antrag gestellt von:_____________________________________________________________________
 
Antrag eingereicht per: E-Mail an _______________ ___ Persönlich an: __________________________
 
VON ICG AUSFÜLLENVON ICG AUSFÜLLEN
Antrag eingegangen am: ________________________________________________________________
 
Antrag Nummer: ______________________________________________________________________
 
Antrag voll / zum Teil % bewilligt durch³: ____________________________________________________
 
 
Wichtige Hinweise:
¹ Eine mögliche Unterstützung erhalten nur Delegierte und ICG Mitglieder! Nur Teilnehmer erhalten keine Unterstützung! Zu den möglichen Kosten zählen Flugkosten, Innerdeutsche Reisekosten im Zusammenhang mit der 3.IMC, Gebühren (VISA, Pass etc.), Versicherungen, Unterkunft, Teilnehmergebühren, Verpflegungskosten.
 
² Der / die Delegierte kann als Eigenanteil auch Kunsthandwerk, sonstige Spezialitäten oder Gegenstände auf dem „Markt der Möglichkeiten“ während der 3.IMC verkaufen. Ohne einen Eigenanteil des / der Delegierte(n) gibt es keine Unterstützung! Die Höhe des Eigenanteils ist nicht bestimmt!
 
³ Über die Höhe der Unterstützung entscheidet die ICG im Rahmen der vorhandenen finanziellen Mittel!
 
4 Sollte sich der Fehlbetrag nach Antragsstellung bzw. Genehmigung als geringer herausstellen, so ist die Differenz unverzüglich auf das Konto DE xxxx xxxx xxxx xxxx xx mit dem Bezug zur Antragsnummer (erhaltet Ihr wenn genehmigt bzw. überwiesen)! So kann das Geld noch für andere Unterstützung verwendet werden!