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Willkommen bei der internationalen Bergarbeiterkoordination (IMC)

Deutschland: Pressemitteilung von Kumpel für AUF

Zu den am heutigen Tag stattgefundene ersten vier Kammerterminen der über 200 von der RAG betriebsbedingt gekündigten„nichtanpassungsberechtigten“ Bergleuten Am heutigen Montag, den 11.11.2019 fanden vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen die ersten Kammertermine in den Klagen der Bergleute gegen ihre betriebsbedingten Kündigungen durch die RAG statt.

Vor dem Gericht fand ein Solidaritätskundgebung der Bergarbeiterbewegung Kumpel für AUF mit 25 Teilnehmern aus verschiedenen Ruhrgebietsstädten statt. Vor Gericht entfachten die Anwälten - die jeweils unterschiedliche Bergleute vertraten - ein regelrechtes Feuerwerk von Argumenten. Insbesondere verwiesen die Anwälte der Bergleute auf den Vertrauensschutz der Kumpel. In vielen schriftlichen und mündlichen Aussagen haben Vorstandsvertreter der RAG wie z.B. Herr Bernd Tönjes zugesagt, dass kein Bergmann „ins Bergfreie“ fällt. Zuletzt wurden solche Zusagen auf den groß aufgemachten „Abschiedsfeiern“ Ende des Jahres 2018 gemacht. Der Anwalt der RAG erklärte dazu sinngemäß. „dass solche Aussagen wie 'Keiner fällt ins Bergfreie' nur politische Aussagen waren“, auf die sich kein Kumpel hätte verlassen dürfen. Man hat den Kumpel also von vorne bis hinten belogen und betrogen! Zum zweiten ging es um die Frage, ob das Bergwerk Prosper Haniel wirklich zum 31.12.2019 – also in 6 Wochen - zu macht. Diese Behauptung einer angeblichen „Betriebsstilllegung“ der RAG ist die Grundlage dafür, dass sie den über 200 Kollegen gekündigt hat. In Wirklichkeit wird der Rückbau auf Prosper Haniel bis zum Jahresende bei weitem nicht fertig. Das Grubenwasserkonzept ist bis heute noch nicht einmal genehmigt!! Es gibt Klagen gegen die Umstellung auf Pumpenwasserhaltung wegen der berechtigen Befürchtung, dass der Unter Tage eingelagerter Giftmüll und PCB die Trinkwasservorräte im Revier gefährdet. Das ist auch der Grund, dass die RAG behauptet, sie brauche keine Leute mehr, in Wirklichkeit aber Fremdfirmen beschäftigt um die Arbeit überhaupt bewältigen zu können. Die RAG war sichtlich nervös. Sie bot Klägern die Möglichkeit an, zum 1.1.20 in die Transfergesellschaft zu wechseln, bis 31.12.20 – wovon noch nie die Rede war. Abfindungen würde sie um ca. 50% erhöhen, wenn jemand nicht mehr weiterklage. Doch die meisten Kumpel haben da einen klaren Kurs – darauf werden wir uns nicht einlassen, wir brauchen unsere Arbeitsplätze und unsere Rechte. Doch die 1. Kammer wies alle vier Klagen heute ab. Wichtige Punkte der Rechtsgespräche wurden einfach als „verspätetes Vorbringen“ gewertet, was erstens nicht zutreffend und zweitens völlig unüblich ist. Bergleute sprechen von einem vorgefassten „Skandalurteil“. Dagegen wird sicherlich in Berufung gegangen und ca. 150 Fälle müssen auch erst noch in der 1. Instanz entschieden werden. Die Urteile unterstreichen: Es ist richtig, vor Gericht um sein recht zu kämpfen! Letztlich kann der Kumpel aber nur auf sich selbst und die Solidarität der Menschen im Revier und darüber hinaus vertrauen. Der Kampf gegen die Kündigungen geht weiter!