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Düsseldorf: Mutiger Auftritt eines Bergmanns beim Prozess

Beim heutigen (Dienstag, den 21.2.2023) Prozess vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf gegen die RAG (Ruhrkohle AG) trat ein Kumpel aus Moers Meerbeck sehr selbstbewusst und mutig auf. Er klagte gegen seine betriebsbedingte Kündigung durch die RAG zum 31.12.2021. In Beiträgen vor Gericht prangerte er und sein Anwalt die RAG an, dass die zum einen alle ihre Versprechen und Zusagen nicht gehalten hat wie „keiner fällt ins Bergfreie“ und „es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben.“

Das waren die Zusagen, die unter anderem 1997 mit dem Ziel der Beendigung des großen Bergarbeiterstreiks gegeben wurde. Davon will die RAG heute nichts mehr wissen. Zum anderen deckten der Kumpel und sein Anwalt die Methode auf, dass die RAG gezielt die Schutzrechte für die Arbeiter und Angestellten umgeht. Erst vor einigen Jahren bei der Zusammenstellung der Belegschaft des Bergwerkes Prosper, dann bei der Gründung eines Betriebes „Rückzug“ ging die RAG so vor, dass alle die sie los werden wollte in diesen Betrieb kamen und alle die sie behalten wollte (z.B. mit „Vitamin B“) aus dem Betrieb wegverlegt wurden. Dann – zwei Jahre später – wurde der Betrieb geschlossen, alle die dort gearbeitet haben wurden rausgeschmissen, unter dem Vorwand der kompletten „Betriebsschließung“ wurde die sogenannte „Sozialauswahl“ umgangen. Dem versuchte der Anwalt der RAG und ein RAG Vertreter entgegen zu wirken, indem sie das inzwischen kaum noch glaubwürdige Bild der RAG als eines der sozialsten Unternehmen in Deutschland entwarfen. Auf dem Hintergrund der zahlreichen Kämpfe gegen die Politik der verbrannten Erde der RAG in den letzten Jahren und dem großen Ansehen, dass die Bergleute im Ruhrgebiet haben kamen mehrere Vertreter von Medien (SAT 1, WDR, BILD, rf-news). Der Richter hielt direkt zu Beginn dem Kumpel vor, dass er seine These nicht beweisen könne, das der RAG Vorstand die Ausgliederungen ausschließlich zum Zweck der Umgehung von Arbeitnehmerrechten betrieben hat. Wie soll er das auch – schließlich hat der Kollege ja keinen Zugang zu den Sitzungsprotokollen des RAG Vorstandes. Deshalb sei ein Erfolg in der Klage sehr unwahrscheinlich und er riet ihm zu einem Vergleich. Betriebe zu schließen oder nicht sei in Deutschland eben Teil des freien Unternehmertums. Unter Berücksichtigung der juristisch aussichtslosen Position ließ sich der Kollege daraufhin auf einen Vergleich bei Erhöhung seiner Abfindung ein. Durch das mutige und kämpferische Auftreten vor Gericht und die öffentliche Wirkung hat der Kollege einen guten Beitrag für künftige Kämpfe gegen die Politik der RAG geleistet.